A. Zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Der AEV Niemegk betreibt eine Kanalisation, die aus Schmutzwasserkanälen besteht, welche das von den Privathaushalten und Firmen eingeleitete Abwasser aufnimmt und zur Kläranlage Niemegk befördern. Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Kanalanschluss) im Verbandsgebiet werden als Gegenleistung hierfür erhoben.
Maßstab für die zentralen Abwassergebühren ist der abgelesene Frischwasserverbrauch.
Berechnungseinheit der Gebühr ist 1 cbm Frischwasser = 1 cbm Abwasser.
Welche Gebühren fallen an?
- Grundgebühr: 9,50 € je pro Monat
- Mengengebühr: 3,90 € je cbm; ab 01.01.2022 4,58 € je cbm
B. Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Abwassergebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung werden als Gegenleistung für die Entleerung der privat betriebenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben sowie für die Reinigung der entsorgten Fäkalschlämme und Inhaltsstoffe erhoben. Maßstab für die dezentrale Abwassergebühr ist der volle Kubikmeter Abwasser, durch eine Fachfirma im Auftrag des AEV abgepumpt und entsorgt.
Welche Gebühren fallen an?
- Grundgebühr 9,50 € für abflusslosen Sammelgruben pro Monat
- Mengengebühr 7,96 € je cbm; ab 01.01.2022 9,86 € je cbm aus abflusslosen Sammelgruben
- Mengengebühr 72,78 € je cbm; ab 01.01.2022 82,62 € je cbm Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
Rechtsgrundlage
7. Änderungssatzung der Schmutzwassergebühren- und kostenerstattungssatzung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk vom 26.3.2019
8. Änderungssatzung der Schmutzwassergebühren- und kostenerstattungssatzung des Abwasserentsorgungsverbandes Niemegk vom 15.3.2022