Mit Hilfe eines Gartenzählers kann Trinkwasser, welches nicht in die Abwassergrube oder in die Kanalisation gelangt, von der Abwassergebühr abgesetzt werden.
Die Gartenzähler unterliegen den Anforderungen des Eichgesetz und sind alle 6 Jahre zu eichen bzw. auszuwechseln. Einen informativen Artikel finden sie auch im Informationsblatt des Wasserversorgungsverbandes "Hoher Fläming" in der Ausgabe März 2016 auf Seite 8.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran, ihren Gartenzähler zu überprüfen. Hier dazu unser Merkblatt Gartenzähler.